Energieberatung Wohngebäude

Energiebedarfsausweis für Wohngebäude

Ein Energieausweis zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist.


Beim Verkauf, bei der Vermietung oder Verpachtung eines Hauses ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Er informiert potenzielle Käufer oder Mieter über die energetische Qualität des Gebäudes.

Energieverbrauchsausweis

Der Energieverbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der Bewohner aus den vergangenen Jahren. Diese Werte hängen jedoch stark vom individuellen Heiz- und Nutzungsverhalten ab.

Ein Verbrauchsausweis darf nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erstellt werden.


Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes auf Grundlage der baulichen Eigenschaften und der vorhandenen Anlagentechnik.


Dabei wird das Gebäude unabhängig vom Nutzerverhalten technisch analysiert.


Ein Energiebedarfsausweis kann grundsätzlich für jedes Wohngebäude erstellt werden und ist in bestimmten Fällen erforderlich, beispielsweise bei älteren Gebäuden mit wenigen Wohneinheiten.


Unsicher, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist?

Wenn Sie einen Energieausweis benötigen und unsicher sind, welcher Ausweis für Ihr Gebäude infrage kommt, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich kläre mit Ihnen kurz die Rahmenbedingungen Ihres Gebäudes und erläutere, welche Art von Energieausweis erforderlich ist.


In meiner Arbeit konzentriere ich mich auf die Erstellung von Energiebedarfsausweisen.

Diese ermöglichen eine objektive Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes, da sie auf den baulichen Eigenschaften und der Anlagentechnik basieren und nicht vom individuellen Nutzerverhalten abhängen.


Der Energiebedarfsausweis bildet damit eine sinnvolle Grundlage für spätere energetische Verbesserungen am Gebäude.


So läuft die Erstellung ab



  1. Vor-Ort-Termin am Gebäude
  2. Aufnahme der energetisch relevanten Bauteile und der Anlagentechnik.
  3. Energetische Berechnung
  4. Berechnung des Energiebedarfs nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
  5. Ausstellung des Energieausweises


Der Energieausweis wird Ihnen anschließend in digitaler Form zur Verfügung gestellt.


Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Viele Hauseigentümer möchten ihr Gebäude energetisch verbessern, wissen aber nicht, welche Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt Schritt für Schritt, wie ein Gebäude energetisch modernisiert werden kann.


Er bietet eine strukturierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Sanierungen.

Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans wird staatlich gefördert.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Beantragung der Förderung.

Was zeigt der Sanierungsfahrplan?

Der iSFP macht verständlich sichtbar:

  • welche energetischen Schwachstellen Ihr Gebäude hat
  • welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind
  • in welcher Reihenfolge Maßnahmen umgesetzt werden können
  • welche Energieeinsparungen erreichbar sind
  • welche Förderprogramme genutzt werden können


Der Sanierungsfahrplan wird in einer übersichtlichen Darstellung erstellt und gemeinsam besprochen.


So läuft die Erstellung ab


Vor-Ort-Termin am Gebäude

Aufnahme der Gebäudehülle und der vorhandenen Anlagentechnik.

Energetische Analyse

Bewertung der energetischen Qualität des Gebäudes.

Entwicklung von Sanierungsmaßnahmen

Erarbeitung sinnvoller Modernisierungsschritte.

Erstellung des Sanierungsfahrplans

Darstellung der Maßnahmen, Einsparpotenziale und möglichen Förderungen.

Ergebnisgespräch

Gemeinsame Besprechung der Ergebnisse und möglicher nächster Schritte.

Fördermittelberatung für energetische Sanierungen


Für viele energetische Maßnahmen an Gebäuden stehen staatliche Förderprogramme zur Verfügung. Diese können einen erheblichen Teil der Investitionskosten abdecken.


Die Förderlandschaft ist jedoch komplex und ändert sich regelmäßig. Eine strukturierte Beratung hilft dabei, passende Förderprogramme zu finden und optimal zu nutzen.


Was umfasst die Fördermittelberatung?

Im Rahmen der Beratung prüfe ich:


  • welche Sanierungsmaßnahmen förderfähig sind
  • welche Förderprogramme infrage kommen
  • welche Förderhöhe möglich ist
  • welche Antragswege erforderlich sind

Sie erhalten eine verständliche Übersicht über die möglichen Förderungen für Ihr Gebäude.

Unterstützung bei der Antragstellung


Auf Wunsch begleite ich Sie auch bei der Beantragung der Fördermittel und unterstütze bei den notwendigen Unterlagen.

Wichtig:

Förderanträge müssen in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.


Wir hatten in der Vergangenheit bereits einige Sanierungsschritte umgesetzt, wollten unser Haus aber künftig ökologischer weiterentwickeln, da nicht alles optimal gelaufen ist. Ziel der Beratung war Unterstützung bei der Planung der nächsten Sanierungsschritte im Hinblick auf Umweltschutz-Aspekte. Der Energieberater hat sich viel Zeit genommen und alles ausführlich und verständlich erklärt. Dadurch haben wir mehr Sicherheit gewonnen und konkrete Entscheidungen treffen können. Im nächsten Schritt werden wir in eine Perimeter-Dämmung investieren und mittelfristig weitere Maßnahmen aus der Beratung umsetzen. Die Zusammenarbeit war insgesamt sehr angenehm: Der Energieberater war verlässlich, hat zeitnah gearbeitet und war freundlich und engagiert.

 Dirk und Kathi, Hausbesitzer aus Helmstedt