Energieberatung Nichtwohngebäude

 

Nichtwohngebäude wie Bürogebäude, Gewerbeimmobilien oder öffentliche Einrichtungen haben oft komplexe energetische Strukturen. 

Eine strukturierte Energieberatung hilft dabei, den Energieeinsatz transparent zu machen und gezielt zu verbessern. 

Energieausweis für Nichtwohngebäude 

Ein Energieausweis zeigt die energetische Qualität eines Gebäudes und ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung gesetzlich vorgeschrieben. 

Für Nichtwohngebäude gibt es zwei Arten von Energieausweisen: 

Energieverbrauchsausweis 

Der Energieverbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der vergangenen Jahre. 

Diese Werte werden jedoch stark beeinflusst durch: 

  •  Nutzungszeiten 
  •  Betriebsabläufe 
  •  individuelle Einstellungen und Nutzerverhalten 

Gerade bei Nichtwohngebäuden können diese Faktoren stark variieren – etwa durch unterschiedliche Betriebszeiten, wechselnde Nutzung oder spezifische Produktionsprozesse. 


Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes auf Grundlage:

  •  der Gebäudehülle 
  •  der technischen Anlagen (Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung) 
  •  der Nutzung des Gebäudes 

Die Berechnung erfolgt nach DIN V 18599 und ist unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten.

Damit ermöglicht der Bedarfsausweis eine objektive und vergleichbare Bewertung der energetischen Qualität eines Nichtwohngebäudes.

Unsicher, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist?

Noch stärker als bei Wohngebäuden ist der Energieverbrauch bei Nichtwohngebäuden Nutzung abhängig.

Unterschiedliche Betriebszeiten, technische Prozesse oder interne Abläufe führen dazu, dass Verbrauchsdaten nur bedingt Rückschlüsse auf die tatsächliche energetische Qualität des Gebäudes zulassen.


In meiner Arbeit konzentriere ich mich daher auf die Erstellung von Energiebedarfsausweisen.

Diese bilden die technische Qualität des Gebäudes und der Anlagentechnik ab und sind eine verlässliche Grundlage für:

  •  fundierte Entscheidungen 
  •  energetische Optimierungen 
  •  weitere Planungsschritte


So läuft die Erstellung ab



  1. Vor-Ort-Termin am Gebäude
  2. Aufnahme der energetisch relevanten Bauteile und der Anlagentechnik.
  3. Energetische Modellierung nach DIN V 18599
  4. Berechnung des Energiebedarfs nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
  5. Ausstellung des Energieausweises


Der Energieausweis wird Ihnen anschließend in digitaler Form zur Verfügung gestellt.


Geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude

Über den Energieausweis hinaus besteht die Möglichkeit, eine umfassendere Energieberatung für Ihr Nichtwohngebäude durchführen zu lassen.


Im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung wird diese Beratung als Modul 2 – Energieberatung DIN V 18599 gefördert.

Ziel ist es, Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien frühzeitig in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen und vorhandene Potenziale gezielt zu erschließen.

Inhalt und Ergebnis der Beratung

Die Energieberatung geht deutlich über die Ausstellung eines Energieausweises hinaus.

Gebäude und Anlagentechnik werden detailliert analysiert, energetische Schwachstellen identifiziert und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung entwickelt. Dabei werden sowohl technische als auch wirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigt.

Die Ergebnisse werden in einem strukturierten Beratungsbericht zusammengefasst. Dieser ist vergleichbar mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude – jedoch auf die Anforderungen von Nichtwohngebäuden angepasst.

Der Bericht zeigt den energetischen Zustand des Gebäudes, mögliche Maßnahmen sowie sinnvolle Entwicklungsschritte und dient als fundierte Grundlage für weitere Entscheidungen.


So läuft die Erstellung ab

Vor-Ort-Termin am Gebäude
Aufnahme der Gebäudehülle, der Nutzung und der vorhandenen Anlagentechnik

Energetische Analyse
Bewertung der energetischen Qualität auf Grundlage der DIN V 18599

Entwicklung von Maßnahmen
Erarbeitung sinnvoller Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien

Erstellung des Beratungsberichts
Strukturierte Darstellung von Ausgangssituation, Maßnahmen und Entwicklungsschritten

Abschlussgespräch
Gemeinsame Besprechung der Ergebnisse und möglicher nächster Schritte

Tipp: Nicht nur das Gebäude ist relevant!

 

 Diese Beratung betrachtet Ihr Gebäude und die zugehörige Anlagentechnik.
 Wenn Sie den Energieeinsatz Ihres gesamten Unternehmens einschließlich Prozesse analysieren möchten, ist ein Energieaudit der nächste Schritt. 

Fördermittelberatung für Nichtwohngebäude

Für energetische Maßnahmen an Nichtwohngebäuden stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung.

Diese können einen erheblichen Teil der Investitionskosten abdecken und spielen daher eine wichtige Rolle bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen.

Die Förderlandschaft ist jedoch komplex und unterliegt regelmäßigen Änderungen. Eine strukturierte Beratung hilft dabei, passende Programme zu identifizieren und sinnvoll zu nutzen.

Was umfasst die Fördermittelberatung?

Im Rahmen der Beratung prüfe ich:

  • welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude oder Ihrer Anlagentechnik förderfähig sind 
  • welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben infrage kommen 
  • welche Förderhöhe realistisch erreichbar ist 
  • welche technischen und formalen Anforderungen erfüllt werden müssen 

Sie erhalten eine klare und strukturierte Übersicht über die für Ihr Projekt relevanten Fördermöglichkeiten.

Unterstützung bei der Antragstellung

Auf Wunsch begleite ich Sie bei der Beantragung der Fördermittel und unterstütze bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.

Dabei achte ich insbesondere darauf, dass die technischen Anforderungen der Programme erfüllt werden und die Anträge vollständig und fristgerecht eingereicht werden.

Wichtig:
Förderanträge müssen in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.